Rechtstext · Vertriebspartner
Provisionsvereinbarung
Stand: 26. Juli 2026 · gilt zwischen dem Vertriebspartner und der matchNetz-Betreiberin (nachfolgend „matchNetz").
§ 1 Gegenstand
matchNetz betreibt ein 2-stufiges Empfehlungsprogramm für das matchNetz-SEO-Widget (Endkundenpreise gemäß Preisseite: 289 € / Monat quartalsweise oder 2.988 € / Jahr). Der Vertriebspartner empfiehlt das Produkt an Websitebetreiber und erhält dafür wiederkehrende Provision, solange der geworbene Kunde zahlender Kunde bleibt.
§ 2 Status des Vertriebspartners
- Selbstständig, kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Franchisevertrag.
- Kein Anspruch auf Mindestumsatz, Gebietsschutz oder Exklusivität.
- Eigene steuerliche Anmeldung und ordnungsgemäße Rechnungslegung.
- Kein Auftreten als Mitarbeiter oder Bevollmächtigter von matchNetz.
§ 3 Provisionsmodell
Monatlich wiederkehrend pro aktivem Endkunden — tarifunabhängig:
- · L1 (direkt geworben): 140 € / Monat
- · L2 (Kunde eines Partners, den du geworben hast): 40 € / Monat
Die Sätze gelten für alle regulären Tarife (quartalsweise 289 €/Monat, jährlich 2.988 €). Bei stark rabattierten Aktions- oder Sondertarifen (z. B. gutscheingebundene Christen- oder Gemeindepreise) können die Sätze anteilig angepasst werden; die jeweils gültigen Beträge werden im Partner-Dashboard ausgewiesen.
§ 4 Zuordnung eines Kunden
- Zuordnung erfolgt über den persönlichen Empfehlungs-Link oder Gutscheincode.
- Bei mehrfacher Berührung gilt Last-Click innerhalb von 60 Tagen.
- Bereits registrierte Kunden können nicht nachträglich zugeordnet werden.
§ 5 Entstehung und Auszahlung
- Provision entsteht, sobald die Zahlung des Endkunden bei matchNetz eingegangen und die 14-tägige Widerrufsfrist verstrichen ist.
- Abrechnung monatlich zum Monatsende, Auszahlung bis zum 15. des Folgemonats.
- Auszahlungsschwelle: 50 € netto. Guthaben darunter wird vorgetragen.
- Der Vertriebspartner stellt eine Rechnung / Gutschrift wird von matchNetz erstellt (vereinbartes Gutschriftsverfahren nach § 14 Abs. 2 UStG).
- Bei Vertrieb über Digistore24 erfolgt die Abrechnung über Digistore24; deren Bedingungen gehen dort vor.
§ 6 Storno, Rückbuchung, Kundenverlust
Kündigt ein Endkunde oder wird eine Zahlung zurückgebucht, entfällt die Provision für den betroffenen Monat. Bereits ausgezahlte Beträge werden mit künftigen Provisionen verrechnet. Die Provision endet automatisch mit dem Ende der Kundenzahlung.
§ 7 Pflichten des Vertriebspartners
- Keine irreführenden Aussagen zu Leistung, SEO-Wirkung oder KI-Sichtbarkeit.
- Keine Spam-Mails, kein Cold-Calling ohne Einwilligung, kein Kauf von Traffic auf Marken-Keywords („matchNetz").
- Einhaltung von DSGVO, UWG und TTDSG bei jeder Kundenansprache.
- Keine Zusagen zu Rankings, Umsatz oder garantierten Ergebnissen.
- Verwendung ausschließlich der von matchNetz freigegebenen Werbemittel oder eigener, sachlich korrekter Kommunikation.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist in Textform gekündigt werden. Bereits verdiente Provisionen bleiben bis zum Ende der jeweiligen Kunden-Laufzeit bestehen, sofern keine schwerwiegende Pflichtverletzung nach § 7 vorliegt. In diesem Fall entfällt der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Verletzung.
§ 9 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung. Kontaktdaten geworbener Kunden dürfen ausschließlich zur Anbahnung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Änderungen
matchNetz kann Provisionssätze und Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen für zukünftige Neuverträge anpassen. Für bereits vermittelte Kunden gelten die zum Zeitpunkt der Vermittlung vereinbarten Sätze fort, solange der Kunde ununterbrochen zahlt.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Sitz von matchNetz.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
- Nebenabreden bedürfen der Textform.